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Infos zur steuerlichen Behandlung der SENEC.Cloud
Durch den Betrieb einer PV-Anlage und die Erzeugung von Solarstrom werden Sie steuerlich gesehen zum/ zur Unternehmer*in. Auch die Nutzung des selbst erzeugten Stroms - der sogenannte „Eigenverbrauch“ - kann steuerlich für Sie relevant sein. Wir können jedoch keine steuerliche Beratung leisten. Deshalb bitten wir Sie, sich diesbezüglich mit Ihrem*r Steuerberater*in auszutauschen.
Folgende Hinweise sind wichtig:
- Als Beleg für die eingespeiste Energiemenge wird vom Finanzamt ausschließlich die jährliche EEG-Vergütungsabrechnung Ihres Verteilnetzbetreibers (VNB) akzeptiert, nicht die Jahresabrechnung der SENEC.Cloud.
- Wir behandeln die erhaltenen Vergütungsbeträge aus der EEG-Vergütung „neutral“. Das heißt, es wird keine Umsatzsteuer auf die SENEC.Cloud Einspeisung ermittelt und ausgewiesen.
- Wenn Sie einen Gewerbebetrieb unterhalten, unterstützen wir Sie bei der Vorsteuerregelung. Die letzte Seite Ihrer SENEC-Jahresabrechnung kann Ihnen dazu als Beleg dienen.